E-Mobilitätsleitfaden

Die Anschaffung und Nutzung von batteriebetriebenen E-Fahrzeugen stellt Unternehmen und ihre MitarbeiterInnen vor neue Herausforderungen. Eine erfolgreiche Integration in den betrieblichen Fuhrpark setzt die Berücksichtigung einer Vielzahl zentraler Determinanten voraus. Zur Förderung der Marktdurchdringung der Elektromobilität bedarf es deshalb deutlich sichtbarer Impulse in Form zielgruppenspezifischer Informationen und der Schaffung eines Bewusstseins für die Thematik. Diesem Umstand entsprechend bietet die nachfolgenden Ausführungen eine umfassende Informations- und Entscheidungsgrundlage zur Anschaffung und Nutzung von Elektrofahrzeugen. Sie betrachtet zentrale Aspekte eines typischen betrieblichen Integrationsprozesses, von den geeigneten Rahmenbedingungen, über die technischen Aspekte bis hin zu organisatorischen Fragestellungen.

Die einzelnen Aspekte können durch Klicken auf die Pfeile neben den einzelnen Kapitelüberschriften ausgeklappt werden.

Übersichtlich zusammengefasst finden Sie diese Ausführungen im E-Mobilitätsleitfaden „Social e-Drive“.

 

 

Hier können Sie den E-Mobilitätsleitfaden für mobile soziale Dienste kostenlos downloaden:

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title=“Ausgangslage“ trigclass=“arrowright“]

Die Erwärmung der Erdatmosphäre durch die zunehmenden anthropogenen Treibhausgasemissionen stellt die Welt vor neue Herausforderungen. Bereits ein durchschnittlicher globaler Temperaturanstieg von 2 °C hätte dramatische Folgen für Mensch, Tier und Natur. Um dem entgegenzuwirken, braucht es grundlegende technologische, ökonomische, soziale sowie auch institutionelle Veränderungen. Den Grundstein hierfür legte die 21. UN-Klimakonferenz 2015. Im Rahmen dieser verpflichteten sich 196 Staaten zu einer signifikanten Dekarbonisierung der Gesellschaft sowie der Energie- und Mobilitätssysteme. In Österreich wird hierbei der Verkehrssektor aufgrund seiner hohen Treibhausgasemissionen als Schlüsselsektor erachtet.

THG

Um die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors zu senken und so die gesetzten Klimaziele zu erreichen, braucht es eine systemische Herangehensweise. Wesentliche Aspekte sind in diesem Kontext eine deutliche Effizienzsteigerung sowie die Substitution fossiler Treibstoffe. Ein wichtiger Schritt ist hierbei die Elektrifizierung des Verkehrs, wobei ein besonders hohes Potenzial von der Elektrifizierung betrieblicher Fahrzeugflotten ausgeht.

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title=“Die Vorteile von Elektrofahrzeugen“ trigclass=“arrowright“]

Elektrofahrzeuge, deren Fortbewegungsenergie aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird, schaffen nicht nur Green Jobs, fördern den heimischen Wirtschaftssektor und reduzieren die Erdölabhängigkeit des Verkehrsbereichs. Sie weisen darüber hinaus weitere signifikante umwelt- und betriebsrelevante Vorteile auf:

  • Wirkungsgrad und Energieverbrauch
    Mit einem Wirkungsgrad von über 90 % setzen Elektromotoren die genutzte Energie drei bis vier Mal effi zienter in Vortrieb um als Verbrennungsmotoren. Aufgrund der hohen Effizienz elektrischer Motoren benötigen batteriebetriebene Elektrofahrzeuge auf einer Strecke von 100 Kilometern nur rund 15 kWh. Dies entspricht einem Verbrauch von 1,5 Litern Diesel bzw. 1,7 Litern Benzin. Um die verfügbare Reichweite der E-Autos zusätzlich zu erhöhen, wird während des Fahrbetriebs mittels Rekuperation Energie zurückgewonnen.
  • Erneuerbare Energie
    Durch die Nutzung regenerativer Energiequellen zur Stromerzeugung für den Betrieb von Elektrofahrzeugen werden fossile Energieträger substituiert und Treibhausgasemissionen gänzlich vermieden.
  • Treibhausgase
    Unter Einbeziehung der Fahrzeugproduktion und der vorgelagerten Energiebereitstellung emittieren Elektrofahrzeuge über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Gewinnung der Rohstoffe über die Produktion und Nutzung, bis hin zur Entsorgung – bis zu 80 % weniger Treibhausgase als konventionelle Fahrzeuge.
  • Wartung
    Die Wartungs- und Instandhaltungskosten von Elektrofahrzeugen sind deutlich geringer als jene von Benzin und Dieselfahrzeugen. Grund hierfür sind nicht benötigte wartungs- und verschleißintensive Fahrzeugkomponenten, wie Getriebe, Kupplung, Lichtmaschine und Abgasanlage. Auch die Kurzstrecken- und Kaltstartproblematik entfällt bei Elektromotoren, da diese im Vergleich zu Verbrennungsmotoren keine erhöhte Betriebstemperatur voraussetzen.

Windrad

  • Steuerliche Vorteile (Abgaben)
    Elektrofahrzeuge bieten gegenüber konventionellen Fahrzeugen eine Reihe von steuerlichen Vorteilen. Unter anderem sind sie von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Elektrische Fahrzeuge sind, eine betriebliche Nutzung vorausgesetzt, darüber hinaus bei Anschaffungskosten bis zu 40.000 € voll von der Vorsteuer absetzbar. Werden diese Dienstfahrzeuge auch privat genutzt, sind sie von der Sachbezugsregelung ausgenommen.
  • Dezentrale Stromerzeugung
    Jene Orte, an welchen E-Autos für eine längere Zeit abgestellt werden, eignen sich besonders gut als Ladestellen. Dementsprechend bieten Firmensitze im Allgemeinen sowie Standorte von Fuhrparks im Speziellen oftmals gute Voraussetzungen, um den Strom für die Elektrofahrzeuge vor Ort zu produzieren. Frei- sowie Dachflächen können hierbei für die Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzt werden.
  • Lokale Emissionen
    Im Vergleich zu Verbrennungsfahrzeugen ist der Betrieb von Elektrofahrzeugen lokal frei von direkten Feinpartikel-, CO-, NOx- und SO2-Emissionen. Zudem ist ihr Betrieb aufgrund des nicht gegebenen Motorengeräusches beinahe lautlos. Hierdurch tragen sie vor allem in Ballungsräumen und Siedlungsgebieten zu einer deutlichen Reduktion der Lärmbelastung bei.
  • Image
    Elektrofahrzeuge repräsentieren als Kommunikationsmedium eine nachhaltige Unternehmenskultur. So erzeugen sie unter anderem bei potenziellen KundInnen und ArbeitnehmerInnen Aufmerksamkeit und fördern ein umweltbewusstes Image.
  • Förderungen und Vergünstigungen
    Zur Reduktion der betrieblichen Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen mittels Förderungen bieten sich für Betriebe in Österreich vielseitige Möglichkeiten auf Bundes-, Landes und Gemeindeebene. Darüber hinaus gibt es unter anderem auch Begünstigungen bei Parkgebühren und Versicherungen.

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title=“Strategie & Partizipation“ trigclass=“arrowright“]

Als Basis der Nutzung der Vorteile elektrifizierter Fuhrparks gelten die betriebsinterne Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zum erfolgreichen Einsatz von E-Fahrzeugen sowie die Motivation bzw. Partizipation der involvierten AkteurInnen. Die Grundlage geeigneter Rahmenbedingungen ist die Verankerung langfristiger Mobilitätsziele in der Unternehmens- bzw. Fuhrparkstrategie. Ziele, wie geringe Mobilitätskosten, ein bedarfsgerechtes Mobilitätsangebot, Reduktion der Emissionen sowie ein nachhaltigkeitsorientiertes Unternehmensimage, bestimmen Beschaffungskriterien und unterstützen die Überwindung eines etwaigen innerbetrieblichen Widerstands gegenüber der Elektrifizierung. Zu letzterem kann es kommen, da die Umstellung des betrieblichen Fuhrparks auf E-Fahrzeuge weitreichender als nur der vordergründige Wechsel zur Nutzung einer neuen Antriebstechnologie ist. Oftmals ist hiermit auch eine Anpassung des Mobilitätsverhaltens verbunden – beispielsweise eine effizientere Termin- und Routenplanung in Abstimmung mit der Reichweite des E-Fahrzeugs oder das Eruieren von Möglichkeiten zu betriebsinterner bzw. -externer Zwischenladung.

Puzzle

Einer etwaigen Skepsis bzw. Unsicherheit der MitarbeiterInnen gilt es durch geeignete Kommunikationsmaßnahmen, wie beispielsweise Workshops, bebilderte Informationsbroschüren oder betreute Testfahrten inklusive einer Einschulung, entgegenzuwirken. Hierbei ist neben den positiven Effekten, wie Umweltschutz, Fahrgefühl und Wirtschaftlichkeit, auch die oftmals vorurteilsbehaftete Reichweitenthematik anzusprechen. Gleichzeitig vermitteln derartige Maßnahmen die entsprechenden Kompetenzen und somit Sicherheit im Umgang mit den Fahrzeugen, auch wenn sich die Nutzung von batterieelektrischen Fahrzeugen mit Ausnahme der Ladung und Reichweite nur unwesentlich von konventionellen PKWs unterscheidet. Zur Aufrechterhaltung des reibungslosen Betriebs empfiehlt sich darüber hinaus für Notfälle oder etwaige Fragen die Einrichtung einer Hotline.

Aber auch Anreizsysteme, welche beispielsweise Boni für die Nutzung der betrieblichen E-Fahrzeuge in Aussicht stellen, sind geeignete Maßnahmen, um die Attraktivität der Elektromobilität betriebsintern zu erhöhen.

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title=“Mobilitätsbedarf und -verhalten“ trigclass=“arrowright“]

Das Elektrifizierungspotenzial des betriebseigenen Fuhrparks orientiert sich unter Berücksichtigung des aktuellen Fuhrparks sowie der Unternehmens- bzw. Fuhrparkstrategie grundsätzlich am Mobilitätsbedarf und -verhalten.

Im Zuge der Erhebung dieses Mobilitätsprofils gilt es, sich unter anderem mit den nachfolgenden Fragestellungen auseinanderzusetzen:

  • Wie hoch ist die Tagesfahrleistung?
  • Welche Länge weisen einzelne Wegstrecken auf?
  • Wohin führen die jeweiligen Fahrten?
  • Wie sind die Streckenprofile (Stadt/Land/Autobahn)?
  • Wie verteilt sich die Fahrzeugnutzung im Tagesablauf?
  • Wie lange dauern etwaige Fahrtunterbrechungen?
  • Wie viele Personen werden transportiert?
  • Welche Gegenstände werden transportiert?
  • Welche spezifischen Anforderungen werden an die Fahrzeuge gestellt?

E-Auto

Geeignete Methoden zur Beantwortung dieser Fragen sind beispielsweise persönliche Gespräche mit den MitarbeiterInnen und Fuhrparkverantwortlichen sowie die Analyse von Fahrtenbüchern oder des betrieblichen Fahrzeugbuchungssystems. Darüber hinaus besteht zur Beurteilung des Einsatzes von E-Fahrzeugen auf ausgewählten Strecken auch die Möglichkeit des Einsatzes spezifischer Smartphone-Applikationen bzw. Datenlogger. Diese protokollieren während einer Fahrt Details, wie beispielsweise Streckenprofil, Distanz und Geschwindigkeit, um diese Wegstrecken hinsichtlich der Eignung von elektrischen Fahrzeugen auszuwerten.

Die Daten des Mobilitätsbedarfs und -verhaltens bilden in weiterer Folge die Grundlage für die bedarfsgerechte Konfiguration des betrieblichen E-Fuhrparks. Hierdurch kann bestimmt werden, wie viele E-Fahrzeuge angeschafft und ob diese als Dienstwagen, Pool-Fahrzeuge oder im Rahmen eines Carsharing-Modells genutzt werden. Zusätzlich können für die Beschaffung relevante Rahmenbedingungen eruiert werden: die zurückzugelegen Wegstrecken zur Erbringung der Dienstleistungen, die zur Verfügung stehenden Zeiträume zum Laden, der Bedarf an Transport- und Beladungsmöglichkeiten sowie die Notwendigkeit spezifischer Ausstattungsmerkmale. Hinsichtlich der Ausgestaltung der betriebsinternen Ladeinfrastruktur bzw. -strategie können zentrale Faktoren bezüglich technischer Konzeption, Errichtung, Betrieb und betriebsexterner Zwischenladungen bestimmt werden.

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title=“Beschaffungskriterien & Wirtschaftlichkeit“ trigclass=“arrowright“]

Basierend auf der vorab definierten Fuhrparkkonfiguration können Kriterien für das Leistungsverzeichnis zur Beschaffung von E-Fahrzeugen und der darauf abgestimmten Ladeinfrastruktur abgeleitet werden.

Total Costs of Ownership

Hinsichtlich der Eignungsbeurteilung von elektrischen Fahrzeugen stellt neben technischen Bewertungskriterien vor allem die Wirtschaftlichkeit einen zentralen Faktor dar. Obwohl sich das Preis-Leistungs-Verhältnis von Elektroautos in den vergangenen Jahren deutlich verbessert hat und weiterhin verbessert, sind ihre Anschaffungskosten im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen noch oftmals deutlich höher. Dem gegenüber stehen jedoch signifi kant geringere Betriebskosten der Elektrofahrzeuge. Aus diesem Grund sind vor Anschaffung eines E-Autos sämtliche über den geplanten Nutzungszeitraum zu erwartenden Kosten zu berücksichtigen und alternativen Angeboten gegenüberzustellen. Ein hierzu geeignetes Instrument ist die Betrachtung der »Total Costs of Ownership« (TCO). Anhand dieser ganzheitlichen Kostenanalyse, welche neben Initial- auch Fix-, variable und Mischkosten berücksichtigt, kann oftmals gezeigt werden, dass Elektrofahrzeuge bereits nach wenigen Jahren einen deutlichen Kostenvorteil im Vergleich zu Diesel- oder Benzinfahrzeugen aufweisen.

Die folgende Abbildung stellt modellhaft die zur Berechnung der TCO notwendigen Kostenarten von konventionellen und E-Fahrzeugen einander gegenüber.

Vergleich TCO-Kosten

Eine taxative Darstellung der TCO sämtlicher verfügbarer E-Fahrzeugmodelle mit Echtdaten ist aufgrund der Vielzahl an individuellen und volatilen unternehmensinternen und -externen Parametern im vorliegenden Leitfaden nicht möglich. Exemplarisch werden jedoch im Kapitel »Beschaffung E-Fahrzeuge« die TCO der vier im Rahmen des diesem Leitfaden zugrunde liegenden Projekts »Social e-Drive« getesteten Fahrzeuge betrachtet.

Weitere TCO-Betrachtungen können beispielsweise mit den Rechnern der Vorarlberger E-Modellregion VLOTTE und des ÖAMTC (vlotte.at/inhalt/at/tco-rechner.htm) oder der Universität für Bodenkultur Wien unter (e-fahrzeuge.info) vorgenommen werden.

Weitere Kriterien

Nebst den Kosten einer TCO-Betrachtung sind jedoch auch nicht-quantifizierbare Faktoren zu berücksichtigen, die eine positive Auswirkung haben. Wesentlich sind hierbei die bereits zuvor betrachteten ökologische Aspekte sowie das positive Image einer nachhaltig agierenden Organisation. Weiters empfiehlt sich eine eingehende Analyse der inkludierten Service- und Garantieleistungen – speziell den Fahrzeugakku betreffend – sowie die Durchführung von Testfahrten und das Heranziehen von unabhängigen Testberichten. Auch eine Erhebung von Informationen bezüglich geeigneter regionaler Werkstätten ist anzuraten, da nicht jede über eine adäquate Infrastruktur bzw. die fachliche Kompetenz und somit Autorisierung verfügt, Reparaturarbeiten an Elektrofahrzeugen durchzuführen.

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title=“Finanzierung & Förderung“ trigclass=“arrowright“]

Finanzierungsmodelle

Grundsätzlich stehen zur Finanzierung konventioneller und elektrisch betriebener Fahrzeuge – mit Ausnahme des Batteriemiete-Modells – dieselben Möglichkeiten zur Verfügung. Die Wahl eines geeigneten Finanzierungsmodells ist hierbei grundsätzlich von zwei Faktoren abhängig. Einerseits sind dies die unternehmensinternen Strukturen und Rahmenbedingungen. Einfl uss auf die betriebliche Entscheidung haben u.a. die Flexibilität der Finanzierungsform, die Länge der Vertragsbindung sowie die Kostenvor- und Nachteile der jeweiligen  Finanzierungsvariante. Bei der Finanzierung von E-Fahrzeugen wirken sich außerdem die vergleichsweise hohen Anschaffungskosten, die unklare Lebensdauer der Batterie sowie der schwer kalkulierbare Restwert auf die Entscheidung aus. Andererseits wird die Finanzierung von den angebotenen Varianten des jeweiligen Herstellers beeinflusst.

Grundsätzlich bieten sämtliche Händler gängiger E-Fahrzeuge in Österreich eigene Finanzierungsmodelle für GeschäftskundInnen an. Hierbei kann zwischen verschiedenen  Kreditmöglichkeiten sowie Leasing-Lösungen und Mietmodellen gewählt werden. Die Modalitäten, wie Laufzeit, Höhe der Raten, Rückzahlungsrhythmus, Zinssatz etc., werden dabei individuell auf die Bedürfnisse der KundInnen angepasst. Nachfolgend werden die vier gängigsten Finanzierungsmodelle vorgestellt.

Finanzierungsmodelle

Förderungen

Die Fördersituation im Bereich der E-Mobilität ist in Österreich sehr vielseitig und verteilt sich auf die Ebenen »Bund«, »Länder« und »Gemeinden«. Die Kombination von Förderungen unterschiedlicher Ebenen ist hierbei grundsätzlich möglich. Nähere Informationen hierzu sind im Anlassfall bei den zuständigen Förderstellen einzuholen.

Bundesförderung

Aktuell gibt es im Rahmen der Klimaschutzinitiative »klimaaktiv mobil« des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bundesweite Förderungen, welche eine klimafreundliche Mobilität forcieren. Im Mittelpunkt der Subventionen stehen u.a. der Kauf von E-Autos, die Umrüstung von konventionellen Fahrzeugen, die Errichtung von Ladestationen sowie die Erarbeitung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements. Gefördert werden Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Einreichung der Förderanträge erfolgt über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, wobei die jeweils aktuell gültige Fassung der Förderprogramme unter umweltfoerderung.at einzusehen ist.

Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Leitfadens verfügbaren Förderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Fahrzeugen. Für Klima- und Energiemodellregionen werden darüber hinaus oftmals auch weitere, zeitlich begrenzte Förderprogramme mit erhöhten Förderpauschalen bzw. -sätzen bereitgestellt.

Diesbezügliche Informationen können beispielsweise über die Seite umweltfoerderung.at, die Homepage des Klima- und Energiefonds oder das jeweilige Klima- und Energieregionsmanagement eingeholt werden.

Bundesförderungen

Landesförderungen

Aktuell werden von den Bundesländern Niederösterreich, Salzburg und Tirol Förderungen im Bereich der E-Mobilität für Betriebe angeboten. Diese sind im Sinne einer Anschlussförderung teils an ein Vorliegen einer entsprechenden klimaaktiv mobil-Förderung gebunden.

Landesförderung NÖ

Nähere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie unter: ecoplus.at/de/ecoplus/cluster-niederoesterreich/e-mobil/foerderungen-fuer-e-fahrzeuge

Landesförderung SBG

Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: umweltfoerderung.at/landesfoerderungen.html

Landesförderung TIR

Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: umweltfoerderung.at/landesfoerderungen.html

Vergünstigungen und Abgabenbefreiungen

In Österreich werden verschiedene Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem Kauf und der Nutzung von Kraftwagen eingehoben. Ausgewählte Aufwendungen entfallen jedoch bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen.

Geldbörse

  • NoVA und Versicherungsprämie
    Zur Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA), welche bei der Erstzulassung von Personen- und Kombinationskraftwagen zu entrichten ist, werden die jeweiligen CO2-Emissionen des entsprechenden Fahrzeugtyps herangezogen. Der Höchstsatz beträgt hierbei 32 % der Netto-Anschaffungskosten. Da E-Fahrzeuge kein Kohlendioxid emittieren, entfällt diese Abgabe im Zuge ihrer Anschaffung zur Gänze. Eine Reihe von Versicherungsgesellschaften gewährt für E-Fahrzeuge substanzielle Nachlässe auf die zu entrichtenden Versicherungsprämien.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer
    Elektrofahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer, welche für konventionelle Fahrzeuge jährlich zwischen 74,40 € und 950,40 € beträgt, befreit.
  • Vorsteuerabzug
    Für betrieblich genutzte Fahrzeuge, die kein CO2 emittieren, kann bei deren Anschaffung, Miete und Betrieb die Vorsteuer geltend gemacht werden. Hierunter fallen auch batterieelektrische Pkws bzw. Kombinationskraftwagen. Über die Höhe des Vorsteuerabzugs entscheidet die ertragssteuerliche Angemessenheitsgrenze. Bei Anschaffungskosten bis zu 40.000 € inkl. USt. steht der Abzug uneingeschränkt zu. Ab einer 100%-igen Überschreitung dieser Grenze ist kein Vorsteuerabzug möglich. Liegen die Anschaffungskosten zwischen 40.000 € und 80.000 €, ist der Vorsteuerabzug durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung in dem Ausmaß zu neutralisieren, in welchem die tatsächlichen die angemessenen Anschaffungskosten übersteigen.
  • Sachbezug
    Die Sachbezugswerteverordnung stuft die private Nutzung eines Firmenwagens durch die ArbeitnehmerInnen grundsätzlich als steuerpflichtigen Sachbezug ein. Für Elektrofahrzeuge ist ein derartiger Sachbezug jedoch nicht anzusetzen.
  • Parkgebühren
    Zahlreiche Städte, wie beispielsweise Eisenstadt, Graz, Klagenfurt und Salzburg, sowie Gemeinden bieten für E-Fahrzeuge nach Einholung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung kostenfreie Parkmöglichkeiten in ihren bewirtschafteten Parkräumen an.

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title=“Beschaffung Fahrzeuge“ trigclass=“arrowright“]

E-Fahrzeuge

Das aktuelle Angebot an Elektrofahrzeugen ist im Vergleich zu jenem von herkömmlichen Benzin- und Dieselfahrzeugen noch recht überschaubar. Jedoch bieten bereits heute renommierte Volumen- wie auch Nischenhersteller vom Kleinstwagen bis zum Nutzfahrzeug zahlreiche geeignete Elektroautos für die unterschiedlichen Einsatzbereiche mobiler sozialer Dienste an. Durch fortlaufende Ankündigungen neuer Modelle und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der (Batterie-)Technologie wird der Markt für Elektrofahrzeuge jedoch zweifellos auch zukünftig mit einem dynamischen Wachstum aufwarten können.

Die nachfolgenden Betrachtungen umfassen jene batterieelektrischen Fahrzeugmodelle, die aktuell auf dem österreichischen Fahrzeugmarkt als Neuwagen erworben werden können und für die Erbringung der Dienstleistungen mobiler sozialer Dienste geeignet sind. Eingangs erfolgt eine detaillierte Betrachtung jener vier im Rahmen des diesem Leitfaden zugrunde liegenden Projekts »Social e-Drive« getesteten Elektroautos inklusive einer exemplarischen Betrachtung ihrer TCO. Im Anschluss daran folgt eine kürzer gefasste Darstellung verfügbarer Fahrzeugmodelle von Volumenherstellern. Abschließend werden exemplarisch Nischenhersteller und Umrüster aufgelistet.

Übersicht Fahrzeuge »Social e-Drive«

Im Zuge des Projekts »Social e-Drive« wurden die vier batterieelektrischen Fahrzeuge BMW i3, Renault Kangoo Z.E., Renault ZOE und VW e-up! von mobilen sozialen Diensten sechs Monate lang erfolgreich auf ihre Alltagstauglichkeit getestet. Die nachfolgend abgebildeten Details dieser Fahrzeuge basieren auf den jeweils aktuellen technischen Datenblättern und Preislisten. Hierbei verstehen sich die angegebenen Preise und Batteriemieten jeweils als »Ab-Werte«. Die angeführten Ladedauerzeiten basieren auf den grundsätzlich für die jeweilige Modellreihe zur Verfügung stehenden Lademöglichkeiten – ungeachtet einer etwaigen Aufpreispflicht.

Für die Total Costs of Ownership-Betrachtung wurde als Basis der TCO-Rechner der E-Modellregion VLOTTE und des ÖAMTC herangezogen. Hierbei wurden neben den jeweils fahrzeugspezifischen Kosten die folgenden allgemeinen Parameter festgelegt:

  • Preis/Restwert: netto
  • Fahrleistung pro Jahr: 15.000 km
  • Geplante Behaltedauer: 4 Jahre
  • Energiepreis: 0,17 € je kWh
  • Förderung: 4.500 € (gemäß »Förderungsoffensive Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität im öffentlichen Interesse«.)

BMW & Kangoo

 

Renault & VW

 

Übersicht Volumenhersteller

Die nachfolgende Aufstellung bietet eine Auswahl an batterieelektrischen Fahrzeugen von Volumenherstellern. Aufgrund der Vielseitigkeit mobiler sozialer Dienste und den damit  einhergehenden heterogenen Anforderungen an den betrieblichen Fuhrpark entspricht diese Auflistung – mit wenigen Ausnahmen – einer Marktübersicht aktueller in Österreich verfügbarer E-Fahrzeugmodelle. Betrachtet werden hierbei die Kenngrößen Reichweite (NEFZ), Ladedauer (Berücksichtigung sämtlicher zur Verfügung stehender Ladebetriebsarten), Verbrauch je 100 km (NEFZ) und „Ab-Preis“ sowie „Ab-Batteriemiete“. Im Falle der Verfügbarkeit alternativer Modellvarianten wird zusätzlich die Bezeichnung der betrachteten Variante angegeben. Weiterführende Informationen sind den entsprechenden Datenblättern der Hersteller zu entnehmen.

Volumenhersteller

 

 

Volumenhersteller02

Übersicht Nischenhersteller und Umrüster

Nebenstehend werden exemplarisch zwei Modelle von Nischenherstellern sowie von Unternehmen, welche konventionelle Fahrzeuge auf einen E-Antrieb umrüsten, dargestellt. Betrachtet werden hierbei die Kenngrößen Reichweite (NEFZ), Ladedauer (Berücksichtigung sämtlicher zur Verfügung stehender Ladebetriebsarten), Verbrauch je 100 km (NEFZ) und »Ab-Preis«.

Nischenhersteller02

Besonders Hersteller von E-Nutzfahrzeugen bieten oftmals eine Vielzahl an Individualisierungsoptionen, wie beispielsweise unterschiedliche Ladeflächen, Kühleinheiten oder elektro-hydraulische Hubwerke, um das Nutzfahrzeug an die Bedürfnisse des/r jeweiligen KundIn anzupassen. Weiterführende Informationen sind den Datenblättern der Hersteller bzw. Umrüster zu entnehmen.

Informationen zu weiteren Nischenherstellern können beispielsweise den Plattformen der Universität für Bodenkultur Wien (e-fahrzeuge.info) sowie von klimaaktiv, der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (topprodukte.at), entnommen werden.

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title=“Beschaffung Ladeinfrastruktur“ trigclass=“arrowright“]

Basierend auf der im Rahmen der Fuhrparkkonfi guration erarbeiteten Ladestrategie erfolgt die Beschaffung einer geeigneten Infrastruktur. Nachfolgend werden die hierbei zentralen Aspekte Ladekonzepte und -betriebsarten, Bauform, Authentifizierung, Errichtung, Betrieb und (halb-)öffentliches Laden betrachtet.

Technische Konzeption

Entscheidend für die technische Ausgestaltung der betrieblichen Ladeinfrastruktur sind abseits der verwendeten Fahrzeuge – respektive der hierdurch nutzbaren Ladetechnologien – das Ladekonzept bzw. die -betriebsarten, die Bauform der Energieabgabestelle sowie die Methoden zur Authentifi zierung. Die nachfolgende Tabelle stellt die hierbei möglichen Ausführungen überblicksmäßig dar.

Systemansätze zum Laden

Ladekonzepte und -betriebsarten

Zur Energieversorgung von Elektrofahrzeugen stehen drei unterschiedliche Verfahren zur Verfügung: konduktives Laden, induktives Laden und Batteriewechsel78 Aufgrund des frühen Entwicklungsstadiums und damit einhergehender fehlender Normen in den Bereichen des induktiven Ladens mittels Magnetfeldern sowie des Batteriewechsels stellt mittelfristig das konduktive bzw. kabelgebundene Laden den Standard bei der Energieversorgung von Elektrofahrzeugen dar. Basierend auf den Einflussgrößen Ladeverfahren, Ladeleistung und Steckervariante werden hierbei vier Ladebetriebsarten unterschieden.

Ladebetriebsart

Die konkret verfügbare Ladeleistung ist abhängig von der vorhandenen Elektroinstallation sowie der technischen Ausführung der Ladeeinrichtung. Um die Ladeleistung einer Ladestation zu berechnen, werden die Anzahl der Phasen, die Spannung sowie Stromstärke des zur Verfügung stehenden Wechselstromanschlusses benötigt. Bei dreiphasigen Anschlüssen ist darüber hinaus auch noch die Art der Schaltung – Stern- oder Dreieckschaltung – von Bedeutung. Die nachfolgende Tabelle stellt exemplarisch derartige Berechnungen für Wechselstromformen dar.

Berechnung Ladeleistung

Zu beachten ist, dass 1-phasige Netzanschlüsse mit 230 V / 32 A / 7,4 kW bzw. 63 A / 14,5 kW ausschließlich nach individueller Abstimmung mit dem zuständigen Stromnetzbetreiber möglich sind. Um die Ladezeit eines Elektrofahrzeugs zu ermitteln, wird die Batteriekapazität gegenüber der zur Verfügung stehenden Ladeleistung ins Verhältnis gesetzt. Aufgrund  schwankender Ladeleistungen, -verluste und einer logarithmischen Ladekurve stellt dies nur eine näherungsweise Berechnung dar. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, mindestens eine  halbe Stunde zum errechneten Ergebnis zu addieren.

Bauform der Energieabgabestelle

Hinsichtlich der Bauform werden drei Grundformen unterschieden: Schutzkontakt- und CEE-Steckdose, Wallbox sowie (Schnell-)Ladesäule. Darüber hinaus werden nachfolgend auch die für Fuhrparke geeigneten Sonderformen Satellitenlösung und Solarcarport betrachtet.

  • Schutzkontakt- und CEE-Steckdose
    Schutzkontakt- sowie CEE-Dreiphasenstromsteckdosen stellen die am weitesten verbreitete Ladeinfrastruktur dar. Um diese zur Ladung von E-Fahrzeugen zu nutzen, bedarf es keiner bzw. nur geringer Investitionen. Einen sicheren Betrieb gewährleistet die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Verkabelung und Absicherung durch einen Fachbetrieb.
  • Wallbox
    Wallboxen sind kompakte Ladeeinrichtungen, die für die Montage an Wänden und Decken in witterungsgeschützten Bereichen, wie Carports und Garagen, konzipiert sind und meist zur Beschränkung des Zugangs über Authorisierungsmöglichkeiten verfügen. Je nach Anforderungsprofil können diese mit einem oder mehreren Ladepunkten sowie unterschiedlichen Steckertypen ausgestattet werden. Dies ermöglicht das zeitgleiche Laden mehrerer Elektrofahrzeuge mittels unterschiedlicher Ladebetriebsarten. Ihr technischer Aufbau erlaubt Steuerungs- bzw. Komfortfunktionen, wie Nachtladen oder die Steuerung mittels Smartphone.100 Eine darüber hinausreichende Datenkommunikation zu Abrechnungszwecken ist im Regelfall nicht vorgesehen.
  • (Schnell-)Ladesäule
    Ladesäulen entsprechen in ihren Grundzügen Wallboxen,102 erlauben jedoch eine flexiblere Aufstellung und eine komplexere Ausstattung. Sie sind witterungsbeständig ausgeführt und können somit auch auf Freiflächen installiert werden. Hierbei bieten sie die Möglichkeit einer Wand- oder Ständermontage sowie einer Ausführung als Standlösung mit Fundament. Die erweiterte Systemfunktionalität erlaubt beispielsweise Abrechnungsmöglichkeiten auf NutzerInnenbasis sowie eine Steuerung des Ladens nach Zeit, Leistung oder Preis.
  • Satellitenlösung
    Für die zeitgleiche Ladung mehrerer E-Fahrzeuge, wie es sich im Rahmen der betrieblichen Nutzung anbietet, eignet sich die so genannte Satellitenlösung. Zu diesem Zweck besteht die lokale Ladeinfrastruktur aus einer zentralen Einheit sowie mehreren Ladesatelliten. Diese Satelliten können sowohl als Wallbox wie auch als Ladesäule ausgeführt sein. Da kostenintensive Komponenten für die Steuerung des Systems ausschließlich für die zentrale Einheit benötigt werden, fallen die Investitionskosten geringer als bei Einzellösungen aus.
  • Solarcarport
    Eine weitere betrieblich geeignete Lösung zur Ladung von E-Fahrzeugen sind Solarcarports. Aufgrund ihrer meist modularen Bauweise können sie in der Regel individuell an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden. Die Dachkonstruktion des Solarcarports dient hierbei für die Montage einer Photovoltaikanlage. Mit einer Panelfläche von rund 30 m2 bzw. einer Leistung von 5 kWp kann ausreichend elektrische Energie erzeugt werden, um mit einem Elektrofahrzeug jährlich eine Strecke von zirka 33.000 km zurückzulegen. Im Falle einer Überschusserzeugung kann der nicht verwendete Strom zur Teildeckung des betrieblichen Energiebedarfs oder für die Einspeisung in das allgemeine Elektrizitätsnetz verwendet
    werden.

Authentifizierung

Ist aufgrund betriebsinterner Abläufe eine Abrechnung der verbrauchten Ladeenergie erforderlich oder ist die Ladestation vor einer unbefugten Nutzung zu sichern, bedarf es der  Implementierung von Authentifizierungsmöglichkeiten. Diese können sowohl personenbezogen, wie zum Beispiel mittels Fingerabdruck, Pin, Schlüssel oder App, als auch fahrzeugbezogen, beispielsweise mittels RFIDKarten, erfolgen.

Errichtung

Vom Laden eines E-Fahrzeuges geht grundsätzlich nur ein äußerst geringes Gefahrenpotenzial aus. Trotzdem hat im Zuge der Errichtung der betrieblichen Ladeinfrastruktur vor allem die rechtliche und bauliche Sicherheit im Vordergrund zu stehen. Beispielsweise durch Einhaltung brandschutzrechtlicher und elektrotechnischer Vorgaben sowie den Schutz der Bauteile vor Beschädigungen, Vandalismus und sonstigen externen Einflüssen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, mit einer Elektrofachkraft bzw. dem Energieversorgungsunternehmen eine  Überprüfung und etwaige Anpassung der bestehenden Hausinstallationen durchzuführen. Hinsichtlich der Parkplätze ist eine Positionierung nebeneinander an (Außen-)Wänden nahe der bestehenden Hausinstallation zu bevorzugen. Hierdurch können die Installationsarbeiten reduziert, mehrere Parkplätze mit einer Ladestation versorgt und so eine einfache und kostengünstige Integration ermöglicht werden. Auch empfiehlt sich eine Kennzeichnung der Parkplätze, um ein Verstellen dieser durch konventionelle Fahrzeuge zu vermeiden. Im Falle der Nutzung einer Ladeinfrastruktur mit Kommunikationsfunktionalitäten, z.B. zum Informationsaustausch oder zur Fernsteuerung, ist eine ausreichende Dimensionierung drahtloser oder kabelgebundener Verbindungen zu berücksichtigen.

Betrieb

Bereits vor Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur hat die Wahl eines Betreibermodells zu erfolgen. Die jeweiligen Lösungen unterscheiden sich hinsichtlich Umfang der an externe  Servicedienstleister vergebenen Leistungen – beispielsweise die Energieversorgung, Anschaffung oder Betrieb der Infrastruktur – und beinhalten verschiedene Kauf- und  Leasingmodelle.

Entsprechend geschulte MitarbeiterInnen oder individuell abgestimmte Service und Wartungsvereinbarungen gewährleisten einen sicheren und reibungslosen Betrieb der  Ladeinfrastruktur. Im Falle der Auswahl eines externen Fachbetriebs ist darauf zu achten, dass dieser eine etwaige Entstörung innerhalb kürzester Zeit vornehmen kann, um so den Betrieb der E-Fahrzeuge nicht einzuschränken.

(Halb-)Öffentliches Laden

(Halb-)Öffentliche Ladestationen bieten die Möglichkeit, E-Fahrzeuge auch betriebsextern zu laden. Halböffentliche Ladestationen befinden sich auf privatem Grund, beispielsweise bei Einkaufszentren oder in Parkhäusern, werden jedoch der Öffentlichkeit, eventuell temporär eingeschränkt, zugänglich gemacht. Öffentliche Ladestationen stehen auf öffentlichem Grund und sind in der Regel ohne Einschränkungen erreichbar. Die zur Verfügung stehenden Steckverbindungen und Ladeleistungen variieren hierbei je nach Ladestation. Abseits kostenloser Ladestationen wird in der Regel für deren Nutzung aufgrund proprietärer Authentifizierungs- und Verrechnungsmodalitäten eine Anmeldung bei der jeweiligen Betreibergesellschaft vorausgesetzt. Initiativen und eRoaming-Plattformen, wie beispielsweise »intercharge« (intercharge.eu/),adressieren jedoch diese Problemstellung der mangelnden Interoperabilität, um ein anbieterübergreifendes Laden zu ermöglichen.

Zur Auffindung von Ladestationen stehen zahlreiche Suchmaschinen bzw. Smartphone-Apps zur Verfügung. Länder- und betreiberübergreifende Suchen ermöglichen beispielsweise die nachfolgenden Suchmaschinen:

Suchmaschinen

 

Anbieterspezifische Suchen bieten exemplarisch die Unternehmen Smatrics (smatrics.com) und Wien Energie (tanke-wienenergie.at/unsere-tankstellen). Eine regionale Suchmaschine stellt beispielsweise der Ladestationsfinder der E-Modellregion ElectroDrive Salzburg (electrodrive-salzburg.at/ladestationen.php) dar.

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title=“Organisation“ trigclass=“arrowright“]

Nach Beschaffung der E-Fahrzeuge gilt es, diese erfolgreich in den betrieblichen Fuhrpark zu integrieren. Da deren Integration in die bestehende betriebliche Flotte mit strukturellen Änderungen verbunden ist, empfiehlt sich die Verwendung eines softwaregestützten Fuhrparkmanagements. Derartige Systeme sind bereits in großem Umfang vorhanden und werden sowohl von E-Fahrzeugherstellern selbst als auch von diversen Softwareherstellern angeboten. Obwohl alle Anbieter darauf abzielen, die Verwaltung, Planung, Steuerung und Kontrolle von Fahrzeugflotten zu optimieren, variiert die Funktionalität derartiger Systeme je nach Hersteller mehr oder weniger stark. Nach Möglichkeit berücksichtigt ein ganzheitliches System jedoch den gesamten Ablauf des Fuhrparks: von der Buchung und die Fahrzeugzuteilung über die Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs, bis hin zum Kostencontrolling.

Fuhrparkorganisation

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Dieses Projekt wurde aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms »Modellregionen Elektromobilität « durchgeführt.

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